Pressemitteilungen
25.08.10: Keine Erhöhung der Entgelte für Sportstätten

Zur geplanten Änderung der Entgeltordnung für Sportstätten und Schwimmbäder äußert sich der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas Asendorf:

„Die geplante Umgruppierung der Nutzer  in der Entgeltordnung lehnen wir nachdrücklich ab. Dadurch entstünden insbesondere den Vereinen erhebliche Mehrkosten. Wir sind grundsätzlich für eine wirtschaftliche Betrachtung, jedoch muss zudem das große soziale Engagement der Vereine angemessen Berücksichtigung finden.“

Wenngleich es ein verständlicher Wunsch ist, die Defizite der Sportanlagen zu vermindern, dürfe nicht versucht werden, auf dem Rücken der Vereine und Sportler die Stadtkasse zu sanieren. Gerade die Vereine seien vielfach an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt, so Asendorf weiter.

„Die geplanten jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 € sind für die Betroffenen ein herber Schlag. Der Stadt jedoch wird dieser Betrag nicht weiterhelfen, solange kein wirtschaftliches Denken in die Verwaltung einzieht und etwa bei Grundstücksverkäufen teuer eingekauft und billig verkauft wird. Die Summen, die so jährlich verschenkt werden übersteigen die geplanten Mehreinnahmen um ein Vielfaches!“

 
17.08.10: Struktur der Jobcenter als gemeinsame Einrichtung sichern
Zu in der Diskussion befindlichen unterschiedlichen Varianten der Fortführung der Arbeit des Jobcenters Rostock (gemeinsame Einrichtung mit der BA oder Optionsmodell), äußert sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Ulrich Seidel:

„Wir unterstützen den Vorschlag der Stadt, das Jobcenter auch ab 2011 als Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und Bundesagentur für Arbeit fortzuführen. Die neue Struktur der ‚gemeinsamen Einrichtung’ behält die lang erprobte Effektivität der Zusammenarbeit bei. Die einzige Alternative das Jobcenter Rostock zukünftig als Optionsmodell zu etablieren lehnen wir ab, da dies zu erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand führen wird.

Die gemeinsame Einrichtung Jobcenter kombiniert wie bisher die Stärken einerseits der Bundesagentur, also Vermittlung und Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, sowie andererseits der Stadt,  zuständig für Unterkunftskosten und soziale Leistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung aber auch häusliche und Kindertagespflege.

Das Alternativkonzept des Optionsmodells lehnen wir grundsätzlich ab. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten liegen im sechsstelligen Bereich. Ferner würde die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus der Verantwortung gedrängt. Darunter könnte sowohl das Engagement als auch das koordinierte Handeln leiden. Die Arbeitsvermittlung würde nicht mehr überregional fungieren und es müssten zusätzliche Serviceverträge mit der BA geschlossen werden. Nicht aber weitere unübersichtliche Verträge, sondern die Weiterführung der klaren Aufgabentrennung mit Verantwortung auf kommunaler Seite wie auf Seiten der BA sind im Sinne  der Arbeitsvermittlung und der Arbeitssuchenden.

Bereits 2008 unterrichtete die Bundesregierung ausführlich und vergleichend über die verschiedenen Organisationsformen. Gemeinsamen Einrichtungen gelingt es demnach signifikant besser, Arbeitssuchende vollständig aus der Hilfebedürftigkeit zu führen, während Optionsmodell-Kommunen lediglich mehr sogenannte Aufstocker vermitteln. Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass das Modell lokaler Handlungsautonomie in Verbindung mit zentraler Ressourcen- und Zielsteuerung das für alle erfolgversprechendere Modell ist. Deshalb wird sich die FDP-Fraktion dafür einsetzen, das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung  auszubauen.“
 
29.07.10: Bürgerbefragung ja, aber richtig!

Zu den laufenden Bürgerbegehren in Rostock äußert sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Ulrich Seidel:

„Die Meinung der Bürger ist uns wichtig. Bürgerbegehren sind ein bedeutsames Mittel der Mitwirkung und politischen Meinungsbildung. Dabei kommt es aber in hohem Maße auf die Präzision und Aufklärungsarbeit der Initiatoren an. Einzelthemen einseitig darzustellen und dafür suggestiv formulierte Bürgerbefragungen durchzuführen führt viel eher zu sinkendem Interesse der Bürger, vor allem wenn anschließend bekannt wird, dass Varianten der Realisierung ausgeklammert wurden.

Deshalb ist die Form der Fragestellung eines initiierten Bürgerbegehrens besonders wichtig. Hier sollten Alternativen aufgezeigt und nicht einseitige Betrachtungen dargestellt werden. Es reicht nicht aus, prinzipiell für oder gegen etwas zu sein. Viel mehr muss eine gründliche Erläuterung des Sachverhaltes erfolgen, die jedem zugänglich und verständlich sein muss. Auch sollten die wesentlichen Zeiträume für die Verfahren erkannt und benannt werden. Ja, Bürgerbefragungen sind ein gutes Mittel, aber nur wenn sie richtig durchgeführt werden. Meinungsbildungsverfahren sollten durch Informationen zu allen potentiellen Auswirkungen unterstützt werden – egal ob diese den Initiatoren gefallen oder nicht. Da nicht alle Gründe bekannt sein können, bedarf es auch der Darlegung von Sachverständigen. Es darf hierbei nicht um Eigeninteressen von Gruppen gehen, sondern nur um das Wohl unserer Hansestadt im Gesamten.

Eine falsch angewendete Methodik kann eine positive Entwicklung blockieren und evtl. nicht absehbare Kosten nach sich ziehen. Wir fordern daher zukünftig ein bedachtes Umgehen mit diesem wichtigen Instrument der Bürgerbeteiligung. Wir werden,“ so Seidel weiter „versuchen, mit den anderen Fraktionen unserer Stadt einen Codex zu besprechen.“

 
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