Allgemeine News
Wohin mit den zweiten StellvertreterInnen ?
Geschrieben von: Thomas Asendorf   
Freitag, 03. September 2010 um 16:04 Uhr

[Autor: Thomas Asendorf]

Die Bürgerschaft hat auf ihre letzten Sitzung die Hauptsatzung geändert und das hat zur Folge, dass es keine „zweiten StellvertreterInnen“ mehr geben soll.

Ich habe in der o.g. Sitzung gegen diese Neuregelung gestimmt und auch das Wort hierzu ergriffen. Ohne Erfolg. Nun sollen auf der nächsten Sitzung der Bürgerschaft die ersten StellevertretInnen neu gewählt werden.

Soweit, so gut…ODER ?

Was ist aber nun, wenn diese damals GEWÄHLTEN ersten und zweiten StellvertreterInnen  nicht zurücktreten oder diese nicht abgewählt werden?

Ich vertrete die Auffassung, dass diese Personen nicht durch eine Änderung der Hauptsatzung aus ihrem Amt geworfen werden können und die vorgesehene Abstimmung der Bürgerschaft rechtlich zumindest problematisch ist.

Sonst könnte doch auch eine Gesetzesänderung (Kommunalverfassung) gewählte Landesabgeordnete aus dem Landtag werfen, nur sie die Anforderungen A oder B nicht mehr  erfüllen…so kann und darf  rechtsstaatliches Handeln nicht aussehen!

Ich habe die Präsidentin der Bürgerschaft am 30.08. um Klärung dieser Rechtsfrage vor der nächsten Bürgerschaftssitzung gebeten.

Hier die alten und neuen Passagen der Hauptsatzung:

§ 5 Abs. 5 der Hauptsatzung wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am
9.6.2010 wie folgt neu gefasst:

(5) In sämtliche Ausschüsse werden zehn Mitglieder sowie pro Mitglied
ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin gewählt. In beratende
Ausschüsse – ausgenommen den Rechnungs-prüfungsausschuss – können
sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal vier pro
Ausschuss) berufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere
Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des
Jugendamtes.

bisher stand dort:

„(5) Dem Hauptausschuss gehören neben der Oberbürgermeisterin oder dem
Oberbürgermeister zwölf Mitglieder der Bürgerschaft an; den anderen
Ausschüssen gehören zehn Mitglieder der Bürgerschaft an. Darunter können
je Ausschuss – ausgenommen Haupt-, Rechnungsprüfungsund Klinikausschuss
- maximal vier sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner sein. Für
die gewählten Mitglieder des Haupt- und Klinikausschusses sind je zehn
Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter zu wählen. Für die
Mitglieder der übrigen Ausschüsse können pro Fraktion oder
Zählgemeinschaft höchstens zwei Stellvertreterinnen und/oder
Stellvertreter gewählt werden. Die Stellvertretung ist nicht streng auf
eine Person bezogen, sondern erfolgt gruppenbezogen für die Mitglieder
einer Fraktion oder Zählgemeinschaft. Die Rangfolge der Vertretung
ergibt sich aus der Reihenfolge der Vertreterinnen und/oder Vertreter
auf der Liste. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere Regelungen,
die in dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und in der Satzung des
Jugendamtes niedergelegt sind.“

Mehr unter http:/www.thomas-asendorf.de

 
Einladung zur Mitwirkung an der Museumskonzeption
Geschrieben von: Stephan Mehlhorn M.A.   
Donnerstag, 11. März 2010 um 10:19 Uhr

Leider wird durch die Stadt nicht in genügender Aktivität Aufmerksamkeit für die Thematik erzeugt, weshalb wir auf diesem Wege nochmals alle Interessierte zur Beteiligung aufrufen:

Museumslandschaft Rostock - Integriertes Entwicklungskonzept bis 2018

Das Kulturhistorische Museum, die Kunsthalle, das Schiffbau und Schifffahrtsmuseum sowie das Heimatmuseum legen mit diesem Papier ihre Zielsetzungen und Planung für die kommenden zehn Jahre in einem integrierten Entwicklungskonzept vor. Damit soll der Bürgerschaft und den Bürgern der Hansestadt Rostock und des Umlandes verdeutlicht werden, wie sich die Museen Rostocks mittelfristig profilieren und positionieren wollen.

PDF: Die gesamt Einladung als Auszug aus dem Städtischen Anzeiger

 
MS Stubnitz
Geschrieben von: Thomas Asendorf   
Mittwoch, 24. Februar 2010 um 11:14 Uhr

Die weitere Diskussion zum Thema
MS Stubnitz sowie die entsprechenden 
Kommentare finden Sie unter
www.thomas-asendorf.de.

gez, Thomas Asendorf
(Mitglied der Rostocker Bürgerschaft)

 
Ist die MS Stubnitz für Rostock noch förderfähig?
Geschrieben von: Thomas Asendorf   
Mittwoch, 17. Februar 2010 um 09:01 Uhr

Ist die MS Stubnitz für Rostock noch förderfähig?
(Autor: Thomas Asendorf)

Das Party- & Kulturschiff der Alternativen Jugendbewegung, die MS “Stubnitz”, bzw. deren Betreiberverein erhält durch die Stadt Rostock eine Projektförderung von derzeit € 94.000 p.a. Eine Anfrage aus der Bürgerschaft (2009/AF/0770-01) brachte das Ergebnis zutage, dass die MS Stubnitz in den vergangenen Jahren zu folgenden Zeiten in Rostock war:

2007: 12.01. – 02.09 (ca. 8 1/2 Monate)
2008: 09.01. – 16.06. & 12.08. – 25.08. (< 1/2 Jahr)
2009: 02.04. – 17.05. (46 Tage)


Damit ist, zumindest für die Zeit ab 2008 definitiv die Frage zu stellen ob die kommunale Kulturförderung für ein Projekt eingesetzt werden soll und darf, dass den Großteil des Jahres nicht dort ist, wo kommunale Förderung wirken soll, nämlich in unserer Stadt. Die zahlreichen Fakten zu Konzerten in Kopenhagen und Amsterdam und sonstwo in der Welt geben wahrlich zu Freude Anlass; können aber, zumindest bei den derzeitigen Rahmenbedingungen, keine Baiss bilden, die bisherige Förderung so aufrecht zu erhalten. Und angesichts der prekären Haushaltslage kann und darf sich m.E. unsere Stadt keine Projektförderung leisten, die nicht den Steuerzahlern dieser Stadt und ihren Besuchern zugute kommt.

Näheres zur MS Stubnitz finden Sie unter: http://msstubnitz.wordpress.com
Die jüngsten Grüsse des Kapitäns der MS Stubnitz stammen vom Kopenhagener Winter Jazz Festival.

Sind sie anderer Meinung?

Dann schreiben Sie an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 
Bessere Leistungen durch Eigenverantwortung
Geschrieben von: Stephan Mehlhorn M.A.   
Mittwoch, 17. Februar 2010 um 08:22 Uhr

Bessere Leistungen durch Eigenverantwortung
ein Kommentar zur Situation der Schulen in Rostock

„Wir waren einmal selbständig und hatten eine Vereinbarung mit der Stadtverwaltung Rostock über eigene Budgets. Die Schule konnte eigene aktuelle Schwerpunkte bei der Verwendung der Gelder setzen. Nach eigenen Vorstellungen konnten Mittel ausgeschrieben und Anschaffungen zeitnah realisiert werden. Aber diese Vereinbarung wurde 2009 nicht verlängert“, so Dr. Christine Wolk, Leiterin der Borwin-Gesamtschule. Die Borwinschule war Modellschule im Projekt `Mehr Selbständigkeit für Schulen`. In dieser Zeit hatte die Hansestadt Rostock wesentliche Finanzbudgets zur Verantwortung an die Borwinschule übertragen. Die durchweg positiven Erfahrungen führten bislang jedoch nicht zu einer generellen Übertragung der Verantwortung an die Schulen, obwohl das die Schulleiter aller weiterführenden Schulen Rostocks bereits im Juli 2008 in einer gemeinsamen Petition an den Oberbürgermeister gefordert hatten. „Es wäre an der Zeit zu handeln“, so Wolk weiter.

Untersuchungen belegen: Selbständigkeit (Schulautonomie) und Wettbewerb befördern die Schülerleistungen, denn: Gute Schüler brauchen das Wetteifern und Verantwortung. Aber gerade in Deutschland sieht es mit der Autonomie und Selbständigkeit von Schulen eher schlecht aus. In Deutschland werden zwei Drittel der Entscheidungen an Schulen durch behördliche Vorgaben beeinflusst (Europa: nur jede Zweite). Dr. Rolando Schadowski, FDP-Fraktion Rostock: „Das Reinreden muss endlich aufhören! Wir müssen die Verantwortung für die Schulen an die Verantwortlichen übertragen.“

Die Voraussetzungen dafür sind gegeben: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit 2009 ein neues Schulgesetz, das die Selbständigkeit zum Ziel hat. Danach haben Land und Schulträger die Pflicht (!), Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen und ihnen die Verantwortung für Personal und Sachbedarf zu übertragen. Aber davon macht Rostock keinen Gebrauch, weil die Zustimmung der Stadt fehlt. „Gute Schüler setzt gute Schulen voraus. Gute Schulen brauchen Verantwortung und Handlungsfreiheit. Das geht nur mit der Budgetverantwortung für Personal und Sachkosten. Die Schulen sollen entscheiden, ob sie allein, im Verbund mit anderen Schulen oder mit externen Fachleuten die Personal- und Sachverwaltung organisieren müssen, damit das Beste für unsere Schüler möglich wird. Nur so schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unsere Schüler auf dem Arbeitsmarkt bestehen können“, so Dr. Rolando Schadowski, FDP-Fraktion Rostock.

Dr. Rolando Schadowski

 
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